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Räumliches Leitbild

St. Moritz: Kommunales räumliches Leitbild geht in die Mitwirkung

Wie will sich St. Moritz punkto Bebauung, Verkehr und Freiräumen weiterentwickeln? Welche Vorgaben sollen bei der bevorstehenden Ortsplanungsrevision gelten? Antwort darauf gibt das Kommunale räumliche Leitbild (KRL), das der Gemeindevorstand für die Mitwirkung freigegeben hat. Bis zum 25. September 2020 hat die Bevölkerung Gelegenheit, zum Leitbild Stellung zu nehmen. Ein Fragebogen soll Interessierten das Stellungnehmen erleichtern und zum Mitwirken animieren.

«Das KRL ist für unsere künftige Ortsentwicklung enorm wichtig. Denn wir wollen und müssen klar vorspuren, mit welchen Absichten wir demnächst unser Baugesetz, unseren Zonenplan und andere Planungsinstrumente aktualisieren werden», sagt Reto Matossi, Gemeindevizepräsident und Vorsteher des Baudepartements. Der Gemeindevorstand freut sich deshalb auf eine rege Beteiligung an der Mitwirkung. Matossi zählt darauf, dass viele im Leitbild wiedererkennen, was in den letzten Jahren und Monaten anlässlich von öffentlichen Workshops und in den politischen Gremien an Leitlinien und Weichenstellungen erarbeitet wurde.

Was gibt das KRL für die anstehende Ortsplanungsrevision konkret vor? Unter der Vielzahl von teils generelleren, teils spezifischen Vorgaben stechen folgende hervor (Auswahl):

  • Bevölkerungszuwachs: St. Moritz will den Bevölkerungsrückgang der letzten Jahre stoppen und ab 2022 jährlich um mindestens 20 Einwohnerinnen und Einwohner wachsen.
  • Wohnraum für Einheimische: Das KRL legt in St. Moritz Bad (südlich Wohnquartier Salet) und in Champfèr (Via Suot Chesas) mögliche Standorte für günstige und attraktive Wohnungen fest, dies als Mittel für den angestrebten Bevölkerungszuwachs.
  • Zentrumsentwicklung: St. Moritz Dorf und Bad sollen in ihren historischen Zentren bewusst unterschiedliche Funktionen wahrnehmen und sich nicht konkurrieren; in St. Moritz Bad drängt das KRL auf eine profiliertere Wahrnehmung seiner Zentrumsrolle.
  • Nebenzentren: Das KRL definiert angrenzend an die Zentren von St. Moritz Dorf und Bad sogenannte Nebenzentren, die es in ihrer unterstützenden Funktion zu stärken gilt. Eigenständiges Nebenzentrum ist Champfèr, das in enger Absprache mit der Gemeinde Silvaplana weiterentwickelt werden soll.
  • St. Moritzersee: Das KRL will, dass Bevölkerung und Gäste den «siedlungsorientierten Seeuferraum» (Westufer) fortan massvoll intensiver nutzen können, im Gegenzug soll der «landschaftsorientierte Seeuferuferraum» (Ostufer) mit seinen Naturwerten als Bergsee gefördert werden.
  • Begegnungsräume: Am westlichen Seeufer regt das KRL zwei Begegnungsräume an, beim Segelklub einen kleineren zu Aufenthalts-/Erholungszwecken und bei Ludains einen grösseren für Sport und Kultur inklusive neugenutzer Reithalle. Der Raum Ludains steht für ein regionales Eissportzentrum wegen Standortunverträglichkeit definitiv nicht zur Verfügung.
  • Bahnhofareal: Das Bahnhofsgebiet gilt als «Schlüsselareal». Der seezugwandte Kopfbereich soll fortan touristisch-gastronomischen Zwecken und als Platz mit attraktiven Sicht- und Bewegungsbezügen dienen. Publikumsintensive Nutzungen in Konkurrenz zu den Zentren sollen auf dem Areal unterbleiben.
  • Areal Signal: Für dieses «Schlüsselareal» eingangs St. Moritz Bad definiert das KRL eine Reihe grundsätzlich geeigneter Nutzungen wie bergbahnnahe Dienstleistungen und Infrastrukturen, Hotels und bewirtschaftete Wohnungen oder auch ein regionales Eissportzentrum. Für publikumsintensive Einrichtungen gilt der gleiche Vorbehalt wie für das Bahnhofareal.
  • Plazza Rosatsch: Für die Aufwertung der Plazza Rosatsch im Zentrum von St. Moritz Bad definiert das KRL wichtige Elemente wie Klein-/Mobilbauten zu Begegnungs-/Versorgungszwecken, eine Freifläche für grössere Anlässe und Events sowie (Teil-)Ersatzlösungen für die oberirdischen Parkflächen.
  • Siedlungserneuerung: In einer Reihe neu definierter Teilgebiete, die sich zur gezielten Siedlungsentwicklung eignen, sollen künftig höhere bauliche Dichten ermöglicht werden, einzelfallweise und wenn die nötigen Siedlungs- und Freiraumqualitäten sichergestellt werden.
  • Hotelstandorte: Das KRL drängt auf eine Konzentration grösserer Hotels in den Zentren von Dorf und Bad. Darüber hinaus stehen nur noch die Gelände von Signal, Postgarage, Bahnhof, Serletta, Carlton-Terrasse sowie das Gebiet Salastrains-Chantarella als potenzielle Hotelstandorte und -bereiche zur Verfügung.
  • Grossverteiler: Neue publikumsintensive Verkaufseinrichtungen will das KRL auf einen festgelegten «Potenzialraum» an zentraler Lage in St. Moritz Bad beschränken. Damit soll der Autoverkehr im Zaum gehalten und die Zentrumsfunktion von St. Moritz Bad gestärkt werden.
  • Sammelparkierung: Die Areale Du Lac und Postgarage sowie die Plazza Rosatsch sollen auf ihre Eignung als Standorte für öffentliche Parkierungsanlagen geprüft werden, mit dem Ziel, den Suchverkehr einzudämmen und Raum für Begegnungsräume zu schaffen.
  • Oberirdische Parkplätze: Sie sollen zum Beispiel auf der Plazza Rosatsch, den Vias Ludains und dal Bagn oder im Zentrum Dorf reduziert werden, um mehr Raum für den Fussverkehr, für den angenehmen Aufenthalt und öffentliche Begegnungen zu schaffen. Für Kurzzeitparkplätze gilt zugunsten des Gewerbes das Motto «so viel wie nötig, so wenig wie möglich».
  • Fusswegnetz: Bestehende Lücken sollen geschlossen und vor allem die Fusswegverbindungen von den Zentren Dorf und Bad zum See besser auffindbar gemacht werden. Gleiches gilt für die Fusswege vom Bahnhof ins Zentrum Dorf und zurück.
  • Temporegime: Das KRL nimmt für verschiedene Strassenabschnitte die Prüfung einer situationsangepassten Reduktion der Höchstgeschwindigkeiten ins Visier, auch dies mit dem Ziel der besseren Verträglichkeit des motorisierten Verkehrs mit anderen wichtigen Nutzungen des öffentlichen Raums.
  • Gesamtverkehrskonzept: Darin will das KRL gemäss seinem Umsetzungsprogramm die für die Optimierung des gesamten Verkehrs- und Mobilitätssystems von St. Moritz noch nötigen Abklärungen geprüft und entsprechende Massnahmen definiert wissen.

Neben diesen Hauptpunkten spricht das KRL auch viele Einzelheiten an, wie die Planungsabsichten zu den Talabfahrten Dorf und Bad, die bereits begonnene Revitalisierung des Innufers bis zur Seeeinmündung oder eine allfällige Verlegung der Wertstoffsammelstelle. Auch dass der planungsrechtliche Sonderstatus für das Villengebiet Suvretta beibehalten oder etwa im Gebiet Surpunt eine verbesserte Koexistenz von Wohnen und Gewerbe angestrebt wird, gibt das KRL nun ausdrücklich mit auf den Weg.

Das Leitbild birgt also reichlich Anschauungs- und Lesestoff, aber eben auch viel Treibstoff für eine erfolgreiche Ortsentwicklung in den nächsten zwei Jahrzehnten. Grund genug, sich das KRL in der öffentlichen Mitwirkung abschliessend nochmals vorzunehmen.

Kommentare
Heinz sagt:

Super Sache, unbedingt ein Zeichen setzten bis wann was sein soll !!!ÖV bitte einbeziehen und Schadstoff frei machen ein Anfang hat die WM schon gemacht. Green City/ Energie Stadt mit Zielen ausstatten uvm....

13. August 2020 um 17:46
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Danke, Kommentar gesendet!
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